Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen bezüglich der Wehrdienst-Beratung der Kanzlei Dr. Schulte beantwortet. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich Telefonisch gerne zur Verfügung.
Bundesweit:
Können Sie bundesweit beraten?Sicherheit:
Muss ich mich rechtlich unkorrekt verhalten?Diskretion:
Wird meine Angelegenheit diskret behandelt?Typische Fälle:
Wer meldet sich typischerweise bei Dr. Schulte?Dr. Schulte ist deshalb so erfolgreich, weil er in der Strategie ihrer Beratung den Staat akzeptiert und Regeln einhält. Allerdings kennt er auch Schwächen des Systems und Abläufe genau.
Wir leben in einer Gesellschaft, in welcher Wissen Macht ist. Hier gilt: Die Lösung eines Problems ist in der Regel nur drei Anrufe entfernt.
Dr. Schulte hat über 15 Jahre Erfahrung mit Wehrdienst-Angelegenheiten, beginnend mit seiner eigenen Erfahrung als Betroffener im Jahre 1986. Dr. Schulte ist seit 1995 als Rechtsanwalt tätig.
Ja, wir beraten unsere Mandanten bundesweit. Dabei ist die Kommunikation per Telefon vollkommen ausreichend, weshalb ein Vor-Ort-Termin nicht notwendig ist. Wenn sie wünschen, können sie dennoch gerne einen Termin in einer unserer Berliner Kanzleien vereinbaren.
Nein, um Wehr- und Zivildienst sicher zu umgehen, müssen sie sich keinesfalls rechtlich unkorrekt verhalten; mehr noch, es ist dringend davon abzuraten. Wenn Dr. Schulte sie berät, werden sie durch das Rechtssystem sicher begleitet.
Ja, in fast jedem. Auch wenn sie bereits ihren Einberufungsbescheid inkl. Bahnkarten erhalten haben, ist es noch nicht zu spät.
Ja, Ihre Angelegenheit wird absolut diskret behandelt. Als Anwälte unterliegen wir der Schweigepflicht und werden darüber hinaus streng überwacht durch die Rechtsanwaltskammer.
Typischerweise wird Dr. Schulte kontaktiert von den Betroffenen selbst, sowie deren Eltern oder Arbeitgebern. Die Betroffenen wollen in aller Regel lieber in Ruhe arbeiten und Steuern zahlen.
Die Mandanten, ihre Eltern und Arbeitgeber wollen nur einen fragwürdigen und zeitraubenden Zwangsdienst verhindern.



